Passt denn das Grippemittel zu Ihren anderen Medikamenten?
Dank der gespeicherten Daten können wir Wechselwirkungen zwischen den Ihnen verordneten Medikamenten feststellen. Das erhöht Ihre Sicherheit bei Verschreibungen. Auch für Ihre Selbstmedikation können
wir Sie noch besser beraten.
Sie zeigen uns Ihren Befreiungsbescheid nur einmal. Von da an merken wir uns, dass Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Auch die Dauer der Befreiung wird gespeichert.
Wir erfassen Ihre Rezeptzuzahlungen in der Apotheke. Am Jahresende erhalten Sie von uns die Auflistung.
Hier können Sie unter Umständen Geld sparen: bei geringem Einkommen gibt es, unabhängig vom Familienstand, Härtefall-Regelungen: Befreiung von Zuzahlungen.
Am Jahresende erhalten Sie von uns eine Aufstellung sämtlicher Ausgaben für selbstgekaufte Medikamente und Zuzahlungen zum Nachweis außergewöhnlicher Belastungen beim Finanzamt.
Das Sammeln und Aufbewahren von Einzelbelegen und Quittungsheften entfällt!
Wir wissen, welches Hustenmittel Ihnen im letzten Winter geholfen hat - oder welchen Lichtschutzfaktor Ihr Sonnenmittel hatte.